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Mitgliederversammlung am 25.03.2011

Einladung zur

Mitgliederversammlung am

Freitag, den 25.03.2011

um 20.00 Uhr

im Bürgerhaus Gernsdorf

Tagesordnung:

  1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden und Feststellung der form- und fristgerechten Einladung sowie Feststellung der Beschlussfähigkeit

  2. Wahl des Protokollführers

  3. Verlesen und Genehmigung des Protokolls der letzten JHV

  4. Bericht des Kassenwarts

  5. Bericht des Sportwartes

  6. Entlastung des Vorstandes

  7. Verschiedenes

  1. Neuwahlen

Hinweis gemäß § 12 der Vereinssatzung:

Stimmrecht und Wählbarkeit

  1. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder ab dem vollendetem 16. Lebensjahr. Bei der Wahl von Jugendwart und Jugendwartin steht das Stimmrecht allen Mitgliedern des Vereins vom vollendeten 14. bis zum vollendeten 21. Lebensjahr zu.

  2. Mitglieder, denen kein Stimmrecht zusteht, können an der Mitgliederversammlung, den Abteilungsversammlungen und der Jugendversammlung als Gäste jederzeit teilnehmen.

  3. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden. Das Stimmrecht eines Minderjährigen wird durch seine gesetzlichen Vertreter ausgeübt. Der Minderjährige kann persönlich abstimmen, wenn er vor Beginn der Abstimmung eine schriftliche Ermächtigung seiner gesetzlichen Vertreter vorlegt.

  4. Gewählt werden können alle volljährigen und voll geschäftsfähigen Mitglieder des Vereins.

Hans Jürgen Raupach Gernsdorf, 15. März 2011

  1. Vorsitzender

16.03.2011

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