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Aktuelle Corona Schutzmaßnahmen für die Teilnahme an Training und Turnieren

Liebe Judoka, liebe Eltern,

aus gegebenem Anlass und aufgrund der aktuellen Inzidenzzahlen führen wir für die Teilnahme am Training nun eine Testpflicht ein.

Dies bedeutet, dass alle Personen, die Zugang zur Halle erhalten möchten, einen Schnelltest machen oder eine entsprechende Bescheinigung (nicht älter als 24 Stunden) vorlegen müssen, unabhängig von Impfstatus, Alter und Schulform. Das Test-Set ist von den Trainingsteilnehmern selbst mitzubringen und der Test ist selbstständig unter Aufsicht durchzuführen. Die "Selbst-Tester" sind bitte ca. 20 Minuten vor Trainingsbeginn vor Ort.

Wie auch vor der Pandemie gilt:
Im Falle von Krankheitssymptomen bitte dem Training fernbleiben. Lieber einmal zu vorsichtig, als das es uns den gesamten Trainingsbetrieb lahmlegt.

Update vom 24.11.2021: Ab 16 Jahren greift gem. Corona Schutzverordnung die 2G Regel. Judokas ab 16 Jahren müssen geimpft sein um am Training teilzunehmen. Wir werden ab sofort die Impfnachweise kontrollieren. Ungeimpfte ab 16 Jahre (Trainingsteilnehmer und Zuschauer) haben keinen Zugang zur Halle. Z u s ä t z l i c h greift der oben beschriebene Selbst-Test in der Halle bzw. das Vorzeigen einer Testbescheinigung (<24h).

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Regelung für Turniere und Stützpunkt Training (z.B. Witten) ab 24.11.21 (NWJV Regelung):

Ab 24.11.2021 gilt die 2G-Plus-Regel!

Dies bedeutet, dass ALLE PERSONEN, die Zugang zur jeweiligen Sportstätte erhalten möchten, einen Immunisierungsnachweis und einen aktuellen Schnelltest/Bürgertest (nicht älter als 24 Stunden) vorlegen müssen.

Ausnahme: Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (16. Geburtstag) sind von der 2G‑Regel ausgenommen. Ab 16 Jahren gilt somit die 2G‑Regel für die Jugendlichen! Bei Maßnahmen am Wochenende ist auch von allen Schülerinnen und Schülern ein Testnachweis vorzulegen, wenn der letzte Schultest länger als 24 Stunden zurückliegt.

Die Teilnehmer- und Wettkampflisten müssen durch die sportlichen Leitungen vier Wochen aufbewahrt werden.

Es gilt weiterhin Maskenpflicht! Wer sich in der Halle bewegt, trägt eine medizinische Maske. Wer an seinem Platz angekommen ist und dort den Abstand wahren kann, der kann die Maske abnehmen.

Liebe Grüße euer Vorstand

18.11.2021

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