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Mitgliederversammlung am 03.05.2013

Liebe Judoka, liebe Eltern, liebe Mitglieder,

die diesjährige Mitgliederversammlung des Judoclub Gernsdorf e.V. findet am Freitag, den 03. Mai 2013 um 19.00 Uhr im Bürgerhaus Gernsdorf statt.

Anfragen und Beiträge zur Tagesordnung müssen dem Vorstand bis zum 25. April 2013 schriftlich oder auf dem elektronischen Wege (vorstand@judoclub-gernsdorf.de) eingereicht sein.

Gemäß § 12 der Vereinssatzung sind alle Mitglieder ab Vollendung des 16. Lebensjahres stimmberechtigt.

Bei der Wahl von Jugendwart und Jugendwartin steht das Stimmrecht allen Mitgliedern des Vereins vom vollendeten 14. bis zum vollendeten 21. Lebensjahr zu.

Mitglieder, denen kein Stimmrecht zusteht, können an der Mitgliederversammlung als Gäste jederzeit teilnehmen.

Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden. Das Stimmrecht eines Minderjährigen wird durch seine gesetzlichen Vertreter ausgeübt. Der Minderjährige kann persönlich abstimmen, wenn er vor Beginn der Abstimmung eine schriftliche Ermächtigung seiner gesetzlichen Vertreter vorlegt.

Gewählt werden können alle volljährigen und voll geschäftsfähigen Mitglieder des Vereins.

Die Tagesordnung wird zu gegebener Zeit bekannt gegeben.

Mit freundlichen Grüßen

Hans Jürgen Raupach

  1. Vorsitzender

17.04.2013

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